PandemieKölner wegen Betrug mit Corona-Testzentren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

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Der Angeklagte Mariano Z. (32) wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte Mariano Z. (32) wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die beiden verurteilten Betreiber der Testzentren hatten durch illegale Abrechnungen mehrere Millionen Euro erhalten.

Im Prozess um einen Millionenbetrug mit vorgetäuschten Corona-Testzentren hat das Kölner Landgericht am Dienstag das Urteil gesprochen. Die Hauptangeklagten Mariano Z. (32) und Erdogan I. (33) erhielten Haftstrafen in Höhe von sieben Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren. Der dritte Beschuldigte (35) wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Z. hatte frühzeitig ein Geständnis abgelegt, I. dagegen nur einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Trotzdem geht die 12. Große Strafkammer davon aus, dass beide Männer die Straftaten gemeinschaftlich begangen und einander „gleichgeordnet“ waren. Ende 2021 hätten sie den Plan geschmiedet, betrügerisch Corona-Tests abzurechnen, die Voraussetzungen seien allerdings vorher geschaffen worden, sagte der Vorsitzende Richter Hans Oymann und sprach von einer „ersten Phase“.

Die Angeklagten meldeten neun nicht-existente Testzentren an

In dieser Phase wurden nach Überzeugung des Gerichts aus Italien Strohleute eingeflogen, damit sie in Köln Konten eröffneten. Um Zustelladressen zu schaffen, wurden ihre Namen auf Briefkästen geklebt, wo Post von Banken eingehen konnte. Alles diente zunächst dazu, betrügerisch an Kreditverträge zu kommen.

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Es folgte die „zweite Phase“: Mithilfe eines gefälschten Schreibens gelangten die Täter an die Zugangsdaten für das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und meldeten ab Februar 2022 acht Corona-Testzentren in Köln und eines in Langenfeld an, die nie eröffnet wurden.

Die erschlichene Summe beläuft sich auf rund 16,6 Millilonen Euro

In wenigen Monaten sollen 1,9 Millionen Leistungen, die in Wirklichkeit nicht erbracht wurden, über das Portal abgerechnet worden sein; das entspricht fast 21,5 Millionen Euro. Weil es in einigen Fällen wegen Auszahlungssperren beim Versuch des Betrugs blieb, beläuft sich die erschlichene Summe, die in der Anklage genannt ist und die auch das Gericht annimmt, auf rund 16,6 Millionen Euro.

Davon würden 11,8 Millionen Euro auf beide Hauptangeklagten entfallen, sagte Oymann; 4,8 Millionen Euro habe Z. allein an sich gebracht. 7,4 Millionen Euro konnten sichergestellt werden. Der dritte Angeklagte, der sich schon im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt hatte, habe für seine Dienste 40.000 Euro erhalten. Er habe zwar nicht gewusst, was im Detail vor sich ging, wohl aber, dass er bei Betrügereien mitwirkte.

Die Hauptangeklagten hätten die Notlage in der Pandemie ausgenutzt

Als strafverschärfend wertet die Kammer, die Hauptangeklagten hätten die „deutschlandweite Notlage“ in der Pandemie ausgenutzt, in der schnelles und unbürokratisches Handeln erforderlich gewesen sei. Zwar habe es die KV durch mangelhafte Kontrolle den Betrügern leicht gemacht, doch sie sei überlastet gewesen.

Gegen Z. spreche zudem, dass er die Taten unter zweifacher laufender Bewährung begangen habe; zugute zu halten sei ihm unter anderem sein „weitreichendes Geständnis“. Zum Teilgeständnis von Edogan I. sagte Oymann: „Wir sind überzeugt, dass Sie mehr gemacht haben.“ Unter den Angehörigen und Freunden der Angeklagten, die die Urteilsverkündung verfolgten, brachen am Ende viele Frauen in Tränen aus.

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