WahnvorstellungenTroisdorfer sticht auf eigene Mutter ein – Angeblich auf Befehl von Putin

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Ein Gerichtsgebäude; den Eingang markieren antikisierende Säulen.

Am Landgericht Bonn läuft der Prozess gegen den 50-Jährigen aus Troisdorf.

Ein Gutachter sprach sich beim Prozess vor dem Bonner Landgericht für eine unbefristete Unterbringung des 50-Jährigen in einer Klinik aus.

Vor dem Bonner Schwurgericht steht aktuell ein 50-jähriger Mann aus Troisdorf, der in der Nacht zum 2. September vergangenen Jahres seine Mutter mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor.

Troisdorfer wird seit dem Angriff in einer psychiatrischen Klinik behandelt

Die Antragsschrift geht aber davon aus, dass der Mann die Gewalttat im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit begangen hat. An diesem Donnerstag legte nun Stephan Roloff-Stachel, der ärztliche Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen, dem Gericht als Sachverständiger das Ergebnis seiner Begutachtung vor. Der Troisdorfer ist seit dem Tattag in Roloff-Stachels Einrichtung untergebracht.

Der Mann leidet unter Wahnvorstellungen, hatte angegeben, dass in seiner linken Körperhälfte der russische Präsident Putin ihm einflüstere, was er zu tun habe. So sei es wahrscheinlich auch zu dem Angriff auf seine Mutter gekommen, sagte der Sachverständige. Er liebe seine Mutter doch und könne sich den Angriff im Nachhinein gar nicht mehr erklären, habe der Troisdorfer sich ihm gegenüber geäußert.

Arbeitsloser Lkw-Fahrer wohnte zur Tatzeit bei seiner Mutter

Sein Mandant wolle sich im Übrigen schweigend verteidigen, hatte dessen Anwalt Fabian Kierdorf zu Beginn des Verfahrens angekündigt. Der arbeitslose LKW-Fahrer wohnte zum Zeitpunkt der Tat vorübergehend wieder im Haus seiner Mutter. 

„Wir wollen Sie nicht bestrafen, wir wollen Ihnen helfen“, hatte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff bereits zum Verfahrensauftakt am 30. April direkt an den Beschuldigten gewandt gesagt. Eine Einschätzung, die Reinhoff nach den Ausführungen Roloff-Stachels noch einmal wiederholte, der Sachverständige hatte den Beschuldigten nämlich als eine Art „Musterpatienten“ bezeichnet, dessen paranoid-halluzinatorische Psychose gut auf die Behandlung angesprochen habe.

Gutachter empfiehlt unbefristete Klinikunterbringung des Troisdorfers

Dennoch empfahl er dem Gericht die unbefristete Unterbringung – explizit auch ohne Bewährung – da man von einer Gefährdung der Allgemeinheit ausgehen müsse, wenn sein Patient die „Käseglocke“ verlasse, in der er sich derzeit befinde. Man habe neben der Medikation dafür gesorgt, dass der 50-Jährige mehr oder minder von störenden Umwelteinflüssen abgeschirmt sei.

Das habe zwar zu einer Verbesserung seines Zustands und auch seiner Einsicht krank zu sein, geführt. Sobald dieser Rahmen aber wegfalle, sei auch eine Verschlechterung nicht auszuschließen. Das Gericht will nun in der kommenden Woche eine Entscheidung verkünden.

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